Bild Suizidprävention Bild: Pixabay

Der assistierte Suizid sollte in existenziellen Krisen nicht als normale oder gar idealisierte Lösungsstrategie wahrgenommen werden. Gerade nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB bedarf es einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung, um die Suizidprävention zu erweitern und zu festigen.


DHPV-Dialogpapier „Hospizliche Haltung in Grenzsituationen“

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seinem Urteil vom 26.02.2020 den § 217 StGB für nichtig erklärt, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe gestellt hatte. Das BVerfG hat in seiner Urteilsbegründung ausgeführt, dass es eine Verpflichtung zur Beihilfe zur Selbsttötung aber nicht geben darf. Die Entscheidung des Gerichts hat auch eine Auswirkung für die Hospizarbeit und Palliativversorgung in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf die Diskussion in der Gesellschaft zu der Frage, was unter einem würdigen Sterben zu verstehen ist.

Vor dem Hintergrund der Entscheidung des BVerfG hat der DHPV gemeinsam mit seinen Mitgliedern das Dialogpapier „Hospizliche Haltung in Grenzsituationen“ erarbeitet. Das Papier möchte den Hospizdiensten und -einrichtungen vor Ort inhaltliche und methodische Anregungen zur Diskussion an die Hand geben und zur Meinungsbildung und Positionsfindung ermutigen. Das Papier wurde jetzt um einen weiteren sehr lesenswerten Text zur gesellschaftlichen Dimension der Suizidassistenz ergänzt (Autoren: Prof. DDr. Reimer Gronemeyer und Prof. Dr. Andreas Heller, Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats des DHPV). Es liegt jetzt zudem als gedruckte Broschüre vor und kann seit Mai 2021 beim DHPV bestellt werden (Tel. 030 82 00 758-0 und E-Mail info [at] dhpv.de (info[at]dhpv[dot]de)) oder als  Dialogpapier zum Durchblättern und zum Download.


Pressemeldungen unseres Dachverbandes Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e. V.

  • Keine Verpflichtung zur Duldung oder Durchführung von Suizidbeihilfe in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens / DHPV legt Stellungnahme vor

    27.11.2022 || Vorrang von Suizidprävention vor Suizidbeihilfe, der weitere Ausbau von Hospiz- und Palliativversorgung sowie die Klarstellung, dass Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen nicht zur Mitwirkung an einem Suizid oder zur Duldung eines solchen in ihren Räumlichkeiten verpflichtet werden können – das sind drei zentrale Forderungen des DHPV zur anstehenden Neuregelung der Suizidbeihilfe.
    „Suizidprävention vor Suizidbeihilfe, das ist das Gebot der Stunde“, so Prof. Winfried Hardinghaus anlässlich der Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages im Vorfeld der gesetzlichen Regelung der Suizidbeihilfe, zu der er als Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e. V. geladen ist. 
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  • Suizidprävention ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe

    09.09.2022 || Anlässlich des Welttages der Suizidprävention, der jährlich am 10. September begangen wird, fordert der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) erneut eine gesetzliche Verankerung der Suizidprävention, um flächendeckende sowie dauerhaft finanzierte Angebote für Menschen, die sich in suizidalen Krisen befinden, sicherzustellen. Dieses Suizidpräventionsgesetz sollte der Regelung der Suizidbeihilfe vorausgehen. 
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  • Zuerst die Suizidprävention! DHPV und DGS legen Vorschlag für Gesetz vor

    23.06.2022 || Der Bundestag wird am 24.06.2022 in erster Lesung über die Reform der Suizidbeihilfe beraten. Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) fordern vor diesem Hintergrund dringend eine eigenständige gesetzliche Verankerung der Suizidprävention und haben einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet.   
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  • Pflege zukunftsweisend gestalten – auch das ist Suizidprävention

    11.05.2022 || Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) fordert zum Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai eine Reform der gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Pflege sowie eine allgemein verbesserte palliativpflegerische Versorgung in Pflegeeinrichtungen. Das ist auch ein Beitrag zur anhaltenden Debatte rund um Suizidbeihilfe und Suizidprävention.      
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  • Suizidprävention muss gesetzlich verankert werden / Vorschlag vorgelegt

    31.03.2022 || Der Bundestag wird am 24.06.2022 in erster Lesung über die Reform der Suizidbeihilfe beraten. Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) fordern vor diesem Hintergrund dringend eine eigenständige gesetzliche Verankerung der Suizidprävention und haben einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet.   
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  • Zehn Jahre Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland

    24.11.2021 || Kompetenten Umgang mit Sterbewünschen sicherstellen und Suizidprävention ausbauen / Infos und Angebote der Hospizarbeit und Palliativversorgung allen zugänglich machen / HPG dringend auf den Prüfstand stellen / Ehrenamt stärken und entsprechende Rahmenbedingungen weiter verbessern.   
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  • Suizidprävention ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe

    07.09.2021 || Anlässlich des Welttages der Suizidprävention, der jährlich am 10. September begangen wird, unterstützt der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) die Forderungen des Nationalen Suizidpräventionsprogramms für Deutschland (NaSPro), der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) sowie der Deutschen Akademie für Suizidprävention (DASP) nach flächendeckenden sowie dauerhaft finanzierten Angeboten für Menschen, die sich in suizidalen Krisen befinden.   
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  • Suizidbeihilfe – Prävention und Aufklärung statt gesellschaftlichem Druck

    20.04.21 || Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) begrüßt die für morgen im Bundestag angekündigte Orientierungsdebatte zum Thema Suizidbeihilfe, fordert aber nochmals eine stärkere Fokussierung auf Suizidprävention statt auf Suizidbeihilfe.   
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Weitere Informationen

Deutscher Hospiz- und PalliativVerband: Pressespiegel

Hospizbewegung: Leitsätze

Mitgliedseinrichtungen des Landeshospizverbandes in Baden-Württemberg erhalten wichtige Informationen zugesandt und finden Weiteres auch im geschützten Mitgliederbereich auf unserer Seite abrufbar.

Pressemeldung des Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg e. V. zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidbeihilfe


Meldungen aus dem Landesverband

Hospizkultur stärken als Beitrag zur Suizidprävention

Am Mittwoch, 06.03.2024. gab es ein Gespräch zwischen Mitgliedern des Sozialausschusses im Landtag und den vier Referent*innen der kirchlichen Wohlfahrtsverbände sowie der 2. Vorsitzenden des Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg e. V. im Rahmen des sozialpolitischen Frühstücks. Aus jeder Fraktion waren Landtagsabgeordnete anwesend; das Gespräch moderierte Florian Wahl (SPD).

Es ist gut gelungen den aktuellen Stand der Hospizarbeit vorzustellen und auf die Notwendigkeit hinzuweisen, Palliativkultur noch deutlicher in die Breite zu bringen. Ein wichtiger Baustein hierzu wäre, wenn möglichst viele in der Langzeitpflege Beschäftigte niedrigschwellig, im Rahmen von Inhouse-Kursen geschult werden könnten. Bisher fördert das Land Qualifikationskurse zur Trauerbegleitung und Palliativ Care Fachkraft.

Ergänzend zu diesen sollten auch kürzere Basisschulungen förderfähig werden, wie die Erfahrung aus der Praxis zeigt. Dies würde die Hospiz- und Palliativkultur in den stationären und ambulanten Diensten der Langzeitpflege stärken, Mitarbeitende entlasten z.B. im Umgang mit Todesgedanken und -wünschen, und somit ein wichtiger Baustein der Suizidprävention sein.

Einen umfassend inhaltlichen Einblick finden Sie im in den Anlagen aufgeführten Papier (PDF).

Die Parlamentarier*innen waren interessiert im Austausch mit den Vertreter*innen der Verbände und dankten für die wertvolle Arbeit auch der Mitgliedseinrichtungen und Dienste für die Menschen vor Ort. Sie sehen die Bedeutung der Verbandsarbeit und wollen im Gespräch bleiben.

Nachfragen kamen z.B., wie vielfältig sich Hospizarbeit bezüglich Migrant*innen als Ehrenamtliche darstelle und, ob eine Zusammenarbeit mit der Aidshilfe bestehe. Als Randgruppen stigmatisierte Personen mehr in den Blick zu nehmen und das Angebot gezielt auch auf sie auszurichten, wird ein Zukunftsthema sein.


Hilfsangebote deutschlandweit bei Gedanken zu Suizid: z.B. bei der Telefonseelsorge unter den Telefonnummern 0800 – 111 0 111 und 0800 – 111 0 222. Die Berater/-innen sind rund um die Uhr erreichbar, jeder Anruf ist anonym, kostenlos und wird weder von der Telefonrechnung noch vom Einzelverbindungsnachweis erfasst. Direkte Anlaufstellen sind zudem Hausärztinnen sowie auf Suizidalität spezialisierte Ambulanzen in psychiatrischen Kliniken, die je nach Bundesland und Region unterschiedlich organisiert sind. Eine Übersicht über eine Vielzahl von Beratungsangeboten für Menschen mit Suizidgedanken gibt es etwa auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention. Direkt zu den Hilfsangeboten


D-A-CH-Forum Suizidprävention und assistierter Suizid: Vernetzung von Praktiker:innen, Wissenschaftler:innen und Theoretiker:innen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz - Weiterlesen …